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Kreis Haßberge: Sammelaktion für holzige Gartenabfälle im Landkreis Haßberge

Kreis Haßberge

Sammelaktion für holzige Gartenabfälle im Landkreis Haßberge

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    Wie auch in den Vorjahren bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge auch im Herbst 2021 die bedarfsgerechte Entsorgung holziger Gartenabfälle für Privathaushalte an. Schnittgut kann so kostenfrei und wohnortnah in unbegrenzter Menge abgegeben werden.

    Die Sammelaktionen finden am 23. Oktober und am 6. November von 8 bis 13 Uhr an folgenden Standorten statt:

    Aidhausen: Grünschnittannahmestelle der Gemeinde (nur aus dem Gemeindegebiet von 10 bis 12 Uhr); Burgpreppach: Grüngutannahmestelle zwischen Fitzendorf und Burgpreppach; Ebern: Ruppach, landwirtschaftlicher Betrieb Harald Krell, Lindenhof; Ebelsbach: Ebelsbach, Bahnhofstraße 16; Hofheim: Ostheim, zum Streifberg, ehem. Erdaushubdeponie; Kirchlauter: Pettstadter Grund 1; Königsberg: Königsberg, Wertstoffhof Hellinger Straße 8; Maroldsweisach: Allertshausen, Ermershäuser Weg, Betrieb Gerhard Schmidt; Wonfurt: Kreisabfallzentrum, Wertstoffhof; Oberaurach: Unterschleichach, Scheidbergstraße, Parkplatz an der Radsporthalle; Pfarrweisach: Junkersdorf, landwirtschaftlicher Betrieb Gerd Müller, Hauptstraße 25; Rauhenebrach: Untersteinbach, neben dem Wertstoffhof; Sand a. Main: Grünschnittsammelstelle neben Wertstoffhof „obere Länge“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 13 bis 15 Uhr); Stettfeld: Annahmestelle Betonstraße; Theres: Parkplatz der Maintalhalle in Untertheres, Am Sportzentrum; Untermerzbach: Kompostplatz Untermerzbach; Zeil a. Main: Grünschnittannahmestelle „am Lichtlein“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 10 bis 14 Uhr).

    Die Gemeinden Aidhausen und Sand am Main sowie die Stadt Zeil am Main weisen, neben den abweichenden Annahmezeiten, deutlich darauf hin, dass die angelieferte Ware auch tatsächlich aus dem Gemeindegebiet stammen muss, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts. Die Annahmezeiten müssen dringend eingehalten werden, da vorher die Plätze nicht für eine Annahme zur Verfügung stehen.

    Im Rahmen der Sammelaktion gibt es weitere Vorgaben: Die Herkunft der holzigen Gartenabfälle beschränkt sich auf Gärten von Privathaushalten. Gewerbekunden und landwirtschaftliche Betriebe können nicht bedient werden. Und es dürfen weder Rasenschnitt noch mit Erde durchsetztes Wurzelwerk oder Wurzelstöcke angeliefert werden.

    Als alternative Entsorgungsmöglichkeit kann die Kompostierung der Ast- und Zweigabschnitte im eigenen Hausgarten durchgeführt werden. Schneller verläuft dieser Verrottungsprozess, wenn man die Ware zusätzlich häckselt, so die Mitteilung.

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