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HAßFURT: Selbstjustiz ist keine Lösung

HAßFURT

Selbstjustiz ist keine Lösung

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    Was soll ein Vermieter machen, wenn ihm sein Mieter Tausende Euro schuldet und in der Wohnung sitzen bleibt wie eine Zecke? Eines jedenfalls nicht: Selbstjustiz auf eigene Faust ausüben. Genau das aber hatte ein Architekt gemacht. Wegen Nötigung und Hausfriedensbruch wurde der 61-Jährige dafür zu einer noch nicht rechtskräftigen Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 40 Euro verurteilt.

    Dem Angeklagten gehört ein Landgasthof im Maintal. Dieses Gasthaus mitsamt den dazugehörigen Wohnräumen verpachtete der Mann im November 2012 an ein älteres Ehepaar. Bald schon gab es Probleme mit den Mietzahlungen. Als sich die Rückstände immens angehäuft hatten, schickte der Vermieter am 7. April dieses Jahres die fristlose Kündigung raus. Einen Tag danach reichte er Klage beim Zivilgericht wegen des noch ausstehenden Mietzinses in Höhe von 4345 Euro ein. Eine gute Woche später trafen sich deswegen alle Beteiligten beim Zivilrichter in Haßfurt. Man einigte sich bei diesem Termin auf einen Vergleich. Der sah vor, dass die Beklagten dem Kläger, also dem Architekten, einen Mercedes im Wert von 500 Euro übertragen und die Summe von 4000 Euro in monatlichen Raten von 50 Euro abstottern. Als Räumungstermin wurde das Wochenende vom 20. und 21. April festgehalten.

    Als die Pächter nicht zu diesem vereinbarten Termin erschienen und den Architekten mittels eines Zettels an der Tür auf die darauffolgende Woche vertrösteten, schritt dieser zur Tat. Unmittelbar vor dem Osterwochenende ließ er die Schlösser austauschen und verhinderte damit, dass die Mieterfamilie die Wohnräume betreten konnte. Zudem betrat er in der Folgezeit das Mietobjekt, ohne die Noch-Mieter um Erlaubnis zu fragen. Um Platz für Übernachtungsgäste zu schaffen, zerlegte er ein Bett und räumte das Mobiliar in einen Nebenraum. Das wiederum wollte sich die 70-jährige Pächterin nicht gefallen lassen und erstattete Anzeige gegen den Vermieter.

    Möglicherweise wäre das Verfahren eingestellt worden, hätte der Angeklagte eine weiße Weste gehabt. Aber Anfang 2012 wurde er – in einem ähnlich gelagerten Fall – schon einmal wegen Nötigung und Freiheitsberaubung zu einer 1000-Euro-Geldstrafe verurteilt. Staatsanwalt Ralf Hofmann zeigte zwar ein gewisses Verständnis, plädierte aber in Erwägung der einschlägigen Vorstrafe auf eine neuerliche Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 40 Euro. Richterin Ilona Conver korrigierte dieses Strafmaß etwas nach unten. Auch sie hielt die Motivation des Verurteilten für sein Tun für nachvollziehbar, betonte aber, dass ein Faustrecht unter keinen Umständen akzeptabel ist.

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