Weil er dafür verantwortlich ist, dass im November 2021 und im März 2022 erhebliche Mengen an Schmutzwasser aus seiner Sickergrube in einen Bach gelangten, war ein 61-jähriger Kaufmann wegen Gewässer- und Bodenverunreinigung vor dem Amtsgericht angeklagt. Er hatte zwar nicht selbst Hand angelegt, aber die Umweltsünde war von seinem Grundstück ausgegangen.
Haßfurt