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Unterschleichach: Standpunkt: Ein gerechtes Urteil

Unterschleichach

Standpunkt: Ein gerechtes Urteil

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    Wenn ein Kind Opfer einer Bluttat wird, gibt es kein wirklich gerechtes Urteil, ganz gleich, wie hoch die Strafe ausfällt. Gerecht wäre es, wenn Janina an Weihnachten mit ihrer Familie Geschenke auspacken, sich freuen und unbeschwert heranwachsen könnte. Sie hatte ihr ganzes Leben vor sich, als sie so jung sterben musste, nur weil ein Mensch die Kontrolle verlor. Die Tat ist durch nichts zu entschuldigen.

    Dennoch muss, wer den Strafprozess verfolgt hat, dem Gericht zustimmen: Roland E. ist kein eiskalter Mörder. Ihm ist sicher bewusst, was er Schlimmes getan hat. Dass er dies nicht offen zeigt, verstört. Doch dass er sich nicht wortgewandt zu seiner Schuld bekannt hat, darf nicht dazu führen, ihn härter zu bestrafen, als es das Gesetz vorsieht.

    Insoweit ist das vom Schwurgericht gefundene Strafmaß unterhalb der Höchststrafe, die einem Mörder droht, juristisch ausgewogen. Und allein dies ist die Basis dessen, was in jener Nacht vor knapp einem Jahr in Unterschleichach so sehr gefehlt hat: Gerechtigkeit.

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