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Haßfurt: Schwein kam verletzt am Schlachthof an: Amtsgericht Haßfurt stellt Verfahren gegen Fahrer von Tiertransporter ein

Haßfurt

Schwein kam verletzt am Schlachthof an: Amtsgericht Haßfurt stellt Verfahren gegen Fahrer von Tiertransporter ein

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    Das Amtsgericht Haßfurt hat den Strafbefehl gegen den Fahrer eines Tiertransportes eingestellt. Dem Mann war Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt vorgeworfen worden, weil ein Schwein verletzt im Schlachthof ankam.
    Das Amtsgericht Haßfurt hat den Strafbefehl gegen den Fahrer eines Tiertransportes eingestellt. Dem Mann war Verstoß gegen das Tierschutzgesetzt vorgeworfen worden, weil ein Schwein verletzt im Schlachthof ankam. Foto:   René Ruprecht (Symbolfoto)

    Als das Mastschwein – zusammen mit rund einhundert anderen Tieren – beim Schlachthof in Aub ankam, hatte es eine tiefe und großflächige Schnittwunde am rechten Oberschenkel. Der daraufhin verständigte Amtsveterinär ordnete die sofortige Notschlachtung des Tieres an. Später erhielt der Fahrer des Tiertransportes einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Demzufolge sollte er 1500 Euro bezahlen, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hätte.

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