Als das Mastschwein – zusammen mit rund einhundert anderen Tieren – beim Schlachthof in Aub ankam, hatte es eine tiefe und großflächige Schnittwunde am rechten Oberschenkel. Der daraufhin verständigte Amtsveterinär ordnete die sofortige Notschlachtung des Tieres an. Später erhielt der Fahrer des Tiertransportes einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Demzufolge sollte er 1500 Euro bezahlen, weil er gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hätte.
Haßfurt