Neben dem fest angestellten Gemeindearbeiter sorgen in Riedbach zahlreiche Bürger in den Ortsteilen dafür, dass zum Beispiel am Gemeindespielplatz regelmäßig das Gras gemäht wird, der Gehsteig am Gemeindehaus gefegt oder der Winterdienst erledigt wird, im Gemeindewald Bäume gepflanzt oder Wildschutzzäune errichtet werden. Für all diese kleineren und größeren Aufgaben hat die Gemeinde Riedbach in ihren Ortsteilen einen verlässlichen Stamm an rüstigen Rentnern, Studenten oder Hausfrauen an der Hand, die als so genannte geringfügig Beschäftigte diese Aufgaben übernehmen und damit auch den Gemeindearbeiter entlasten.
In der Februarsitzung des Riedbacher Gemeinderates machte Oberamtsrat Gerhard Schmidt auf eine gravierende Änderung aufmerksam: Mit Änderung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) und des Bundesmanteltarifvertrages für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G), wonach geringfügig Beschäftigte ab Januar 2002 in den Geltungsbereich der Tarifverträge einbezogen wurden, hätte es dazu geführt, dass ab 2003 der Versorgungstarifvertrag (ZVK) für diese geringfügig Beschäftigten zur Anwendung käme.
Dies hätte für die Gemeinde Riedbach wegen der zusätzlichen Leistungen (Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld) dazu geführt, dass die Sozialversicherungsfreiheit entfällt. Die Bezahlung hätte sich für die Gemeinde verteuert ohne nennenswerten Vorteil für die betreffenden geringfügig Beschäftigten, weil dann Leistungen sozialversicherungspflichtig würden, aber die Betroffenen in der Regel aber schon anderweitig versichert seien. Zudem bestünde auch kein Interesse am Tarifschutz, da in der Regel die zeitlich begrenzten Arbeiten von geringen Ausmaß gegen eine geringe Barvergütung erledigt werde.
Der Hintergrund: Die geltenden Tarifverträge kennen keine Entlohnungsstufe für einfachste Arbeiten. Die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in den Tarifvertrag werde von den Gemeinden und ihren geringfügig Beschäftigten nicht gewollt und sei nicht vorteilhaft.
Mehrkosten vermeiden
Um diese tarifliche Änderungen mit ihren Kostensteigerungen im Bereich der geringfügig Beschäftigten zu vermeiden, wurde von den Kommunen angeregt, dass der Landkreis Haßberge ein Kommunales Dienstleistungsunternehmen (KU) gründet und dort das gemeindliche geringfügig beschäftigte Personal übernimmt. Dieses KU ist nicht tarifgebunden und kann so die Entlohnung der geringfügig Beschäftigten auf der bisherigen Grundlage für die Gemeinde weiter organisieren.
Für Riedbach ändert sich eben nichts, erläuterte Verwaltungschef Schmidt den Sachverhalt, nur das jetzt das seit April 2003 bestehende kommunale Kooperations- und Serviceunternehmen des Landkreises (KU) in ein gemeinsames Kommunalunternehmen (gKU) umgewandelt wurde. Dies geschah, so wie Schmidt erklärte, weil seit Juli 2004 die Änderung des Kommunalrechtes die Einführung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) ermöglicht und von der Regierung eine Anpassung der Unternehmenssatzung gefordert wurde.
Danach können sich jetzt Gebietskörperschaften, Städte, Märkte, Gemeinden und alle sonstigen Körperschaften wie Zweckverbände und Verwaltungsgemeinschaften am gemeinsamen Kommunalunternehmen beteiligen. Der Landkreis Haßberge übernimmt maximal 49 Prozent des Stammkapitals, der Rest wird von den Körperschaften (Gemeinden bis 3000 Einwohner voraussichtlich 1000 Euro) eingebracht.
Ohne große Diskussion und Gegenstimme stimmte der Gemeinderat Riedbach dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Teilnahme am neuen gemeinsamen Kommunalunternehmen zu.