Weil er im Mai 2019 beim Rückwärts-Ausparken in der Georg-Schäfer-Straße in Ebelsbach den abgestellten Peugeot einer 55-Jährigen angefahren und anschließend das Weite gesucht haben soll, erhielt ein heute 85-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis einen Strafbefehl. Er legte Einspruch ein – mit Erfolg. Denn das Amtsgericht stellte am Dienstag das Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen ihn ein.
Haßfurt