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HAßFURT: Vom Alkohol enthemmt zwei Mädchen begrapscht

HAßFURT

Vom Alkohol enthemmt zwei Mädchen begrapscht

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    Dass Alkohol enthemmend wirken kann, zeigte sich in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Haßfurt. Ein 19-Jähriger war wegen sexueller Nötigung angeklagt. Mit einem Blutalkoholwert von 2,6 Promille hatte der junge Mann am Faschingsdienstag dieses Jahres in einer Stadt im Landkreis Haßberge ein 16- und ein 17-jähriges Mädchen gegen deren Willen begrapscht und geküsst. Staatsanwältin Anne Christine Breith wertete das als sexuelle Nötigung mit Gewalt.

    Dem jungen Mann aus dem Landkreis Haßberge, der nach den Worten des Jugendgerichtshelfers Franz Heinrich sein Leben sowohl schulisch als auch beruflich im Griff hat und der in einem guten sozialen Umfeld eingebettet ist, war es sichtlich peinlich, auf der Anklagebank zu sitzen. In drei selbstständigen Handlungen habe der Angeklagte an den beiden jungen Frauen sexuelle Handlungen vorgenommen, warf ihm die Anklagevertreterin vor.

    „Ja, mein Mandant macht Angaben, soweit er sich mit 2,6 Promille noch an das Tatgeschehen erinnern kann“, sagte Rechtsanwalt Dr. Christian Merkel, Verteidiger des Angeklagten. „Erinnern kann ich mich tatsächlich an recht wenig, an das Tatgeschehen eigentlich überhaupt nicht. Meine Erinnerung kam erst wieder, als die Polizei kam und mich mitgenommen hat“, sagte der 19-Jährige vor Gericht aus. Nur eine der beiden jungen Frauen sei ihm flüchtig bekannt gewesen, sagte er auf Nachfrage des Richters Martin Kober. Eine Flasche Wodka habe er vor der Tat konsumiert, dazu noch einige Gläser Bacardi. Laut Anklage habe er bei der Faschingsveranstaltung eine der Geschädigten geküsst, in eine Toilette gedrängt und ihr an den Busen gefasst. Später, auf der Straße, habe er es bei ihr nochmals versucht und der jungen Frau sogar in die Hose gegriffen. Die erste Geschädigte wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Das zweite Mädchen, dessen Aussage ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen wurde, habe der Angeklagte am Busen und am Po begrapscht.

    Jugendgerichtshelfer Heinrich verwies darauf, dass solche „banalen Handlungen“ bei Opfern unterschiedliche Reaktionen hervorrufen können. Sie dürften deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Als „massive Handlungen“ sah auch Staatsanwältin Breith, was der Angeklagte mit den beiden Mädchen angestellt hatte. Dass er nichts bestritt, obwohl er sich nicht erinnern könne, wertete Breith positiv. Ihr Antrag lautete auf zwei Freizeitarreste und ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 und 300 Euro an die beiden Geschädigten.

    Sein Mandant meide seit dem Vorfall die Öffentlichkeit und bedauere zutiefst, was vorgefallen ist, sagte Rechtsanwalt Dr. Christian Merkel. Der junge Mann habe sich bei den Mädchen entschuldigt. Freizeitarreste und eine Geldauflage hielt auch Merkel für tat- und schuldangemessen. Der Vorsitzende des Jugendschöffengerichts hielt sich an den Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu zwei Freizeitarresten, machte jedoch zur Auflage, dass der Verurteilte 800 Euro an das Frauenhaus in Schweinfurt zahlen muss. Positiv rechnete das Gericht dem jungen Mann an, das er sich von Anfang an, schon bei seiner polizeilichen Vernehmung, kooperativ gezeigt und nichts beschönigt hatte.

    „Ich hoffe, Sie haben aus dem Verfahren einiges gelernt und so etwas wird nicht wieder vorkommen“, gab der Richter dem jungen Mann mit auf den Weg.

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