War es versuchter Totschlag oder "nur" Bedrohung? Diese Frage stand in dieser Woche im Mittelpunkt eines Prozesses am Amtsgericht Haßfurt. Letztlich entschied Richter Christoph Gillot knapp für Bedrohung. Aber weil der 29-jährige Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft ist und zur Tatzeit unter laufender Bewährung stand, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt – ohne erneute Bewährung.
Haßfurt/Ebelsbach