Traurige Nachrichten: Im Landkreis Haßberge gibt es zwei weitere Todesfälle durch das Coronavirus. Eine 88-jährige Frau mit Vorerkrankung ist am Donnerstag, ein 81-jähriger Mann mit Vorerkrankung am Samstag in den Haßberg-Kliniken verstorben. Dadurch erhöht sich die Zahl der Todesopfer auf vier. „Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Verstorbenen“, so Landrat Wilhelm Schneider..
Im Landkreis aktuell 47 Patienten an Corona erkrankt
Aktuell gibt es im Landkreis Haßberge 146 bestätigte Fälle einer Coronaviren-Infektion (Stand: Sonntag, 11 Uhr). 95 Bürgerinnen und Bürger sind mittlerweile wieder gesund. Demnach sind aktuell im Landkreis 47 Patienten an Corona erkrankt. 191 Personen befinden sich in häuslicher Isolation.
Wer grippeähnliche Symptome hat und meint, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben, sollte den Hausarzt telefonisch kontaktieren. Sofern der Hausarzt den Patienten als begründeten Verdachtsfall einstuft, meldet dieser die Daten an das Landratsamt weiter. Die Betroffenen erhalten dann einen Termin für einen Abstrich.
Das Bürgertelefon ist weiterhin unter der Rufnummer (09521) 27-600 zu erreichen – ab sofort nur noch werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr. Verwiesen wird auch auf die neue Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, die täglich von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist unter (089) 12 22 20. Sie beantwortet alle Fragen rund um das Corona Geschehen, beispielsweise gesundheitliche Themen, Ausgangsbeschränkungen, Kinderbetreuung, Schule, Soforthilfe für Kleinunternehmer und Freiberufler usw.
Weitere Informationen rund um Corona gibt es auf der Internetseite des Landkreises Haßberge, die ständig aktualisiert wird, unter: www.hassberge.de. Unter anderem stehen hier auch die häufigsten Fragen und Antworten wie auch eine Auswahl an nützlichen und informativen Links für Unternehmer, Arbeitnehmer, Familien und Kinder, häuslich Isolierten, Reiserückkehrern usw.
Maskenpflicht ab 27. April
Ab dem 27. April gilt in Bayern die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den hierzu gehörenden Einrichtungen beim Besuch von Geschäften. Die Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren. Empfohlen werden sogenannte Community-Masken (Mund-Nasen-Schutz). Es müssen keine medizinischen Schutzmasken verwendet werden. Diese bleiben dem medizinischen Personal wie zum Beispiel Ärzten und Pflegern vorbehalten.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss ab dem 27. April auch das Personal von Geschäften tragen, die (wie zum Beispiel Supermärkte und Apotheken) bereits aktuell oder ab dem 27. April geöffnet haben dürfen.
Auch mit dem Tragen einer Maske gilt es, die weiterhin gültigen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Deshalb bitte weiterhin Abstand zu anderen Personen halten und regelmäßig gründlich die Hände waschen.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum erforderlichen Mund-Nasen-Schutz gibt es unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haefig-gestellte-fragen/