Da der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim an drei aufeinanderfolgenden Tagen den maßgeblichen Inzidenzwert von 35 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten hat, tritt ab Montag, 6. September, die sogenannte 3G-Regelung in Kraft. Mit dieser ist der Zutritt zu bestimmten geschlossenen Räumen nur noch für Genesene, Getestete oder Geimpfte erlaubt.
Neustadt-Aisch/Kitzingen