Da der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim an drei aufeinanderfolgenden Tagen den maßgeblichen Inzidenzwert von 35 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten hat, tritt ab Montag, 6. September, die sogenannte 3G-Regelung in Kraft. Mit dieser ist der Zutritt zu bestimmten geschlossenen Räumen nur noch für Genesene, Getestete oder Geimpfte erlaubt.Dies gilt laut Pressemitteilung des Landratsamtes insbesondere für öffentliche und private Veranstaltungen (bis 1000 Personen in nicht privaten Räumlichkeiten), Sportstätten und Fitnessstudios, für den Kulturbereich (zum ...
Neustadt an der Aisch
3G ab Montag im Nachbarlandkreis, ab Dienstag im Landkreis Kitzingen
