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KITZINGEN: 4000 Anzeigen: Parkkrieg trifft jetzt Fußgänger

KITZINGEN

4000 Anzeigen: Parkkrieg trifft jetzt Fußgänger

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    Eigentlich gehört er ins Guinness-Buch der Rekorde. Der Mann, der nach eigenen Worten rund 4000 Anzeigen bei der Polizei erstattet hat. Wegen Falschparkens im Kitzinger Stadtteil Etwashausen. Und weil der Mann die Delikte und ihre Täter nicht nur mit der Kamera festhält, sondern auch mal die Parksünder mehr oder weniger nett „anspricht“, landete er vor dem Kitzinger Amtsrichter – wegen Beleidigung.

    Es ist eine Art Parkkrieg, der sich seit ein paar Jahren in der Gärtnervorstadt abspielt. Auslöser ist ein Parkverbot am Anfang der Schwarzacher Straße, das ein bisheriges absolutes Halteverbot ablöste. Und seither stellen vor allem Kunden der nahen Sparkasse ihre Fahrzeuge rund um und auch auf dem Zebrastreifen ab. Dabei blockieren oder behindern sie nicht selten die Ein- und Ausfahrt des Grundstücks des Angeklagten, der hier auch seinen schweren Lkw parkt.

    Und weil der sich das nicht gefallen lässt, zeigt er die Falschparker an. Selbst dann, wenn er nicht aufs Grundstück muss – oder wieder runter. Ergebnis: Etliche Gerichtsverfahren, die die Sache nicht lösten, aber die im Amtsgericht hörbare Verbitterung des 50-Jährigen verstärkten. Der sich von der Stadt, der Polizei und den Medien verfolgt sieht.

    Und der sich diesmal – im Januar dieses Jahres – mit einem Fußgänger anlegt, der angeblich die Ausfahrt der Freundin vom Gelände blockierte. Die Anklage klingt etwas dürftig: Mit einem beleidigenden Duzen (Staatsanwalt: „Das drückte Missachtung aus“) soll der Lkw-Besitzer seinen Kontrahenten bedacht haben. Das Opfer erinnert sich allerdings an deutlichere Töne. „Arschloch“ und „Depp“ habe ihn der Mann genannt, kurz nachdem er über den Zebrastreifen auf den Gehweg vor dem umkämpften Grundstück des 50-Jährigen kam.

    Der hat eine Gegenversion parat. Sein Gegenspieler habe ihn zuerst geduzt und ihn im übrigen ebenfalls beleidigt. Und eine Woche vorher sei der 38-Jährige schon mal im Weg gestanden – und sei damals mit der Lebensgefährtin des Angeklagten, die ebenfalls auf Parksünderjagd ist, aneinandergeraten. Auch damals als Fußgänger. Und auch damals sei er von seiner Freundin nur vor dem Grundstück abgeholt worden.

    Beide Seiten lautstark

    Den aktuellen Knatsch beendet die Polizei. Zwei Beamte trennen die Streithähne samt Lebenspartnern und stellen fest: Es ging lautstark zu. Von beiden Seiten. Und am Ende „hat jeder jeden angezeigt“, sagt ein Polizist als Zeuge. Der betroffene Fußgänger sieht sich nicht als Täter. Er habe sein Gegenüber nur gefragt: „Schreien Sie immer fremde Menschen an?“. Und sich ansonsten der lautstarken Diskussion um Parksünder, eine untätige Polizei und die böse Stadtverwaltung entzogen.

    Als die Frage einer Strafe im Raum steht, wird's emotional. Der Verteidiger fordert eine Einstellung des Verfahrens. Sein Mandant sei von dem Fußgänger provoziert worden. Und beide Seiten hätten sich sowieso gegenseitig beleidigt. Der Staatsanwalt will einstellen. Gegen eine Geldauflage von 500 Euro. Da zeigt sich der Angeklagte bockig. „Darf dann jeder falsch parken?“, fragt er und „Ich bin doch auch beleidigt worden.“

    Als Friedensapostel betätigt sich der Staatsanwalt. Der 50-Jährige solle es doch künftig bei Falschparkern, die ihn behindern, mit Freundlichkeit versuchen und die restlichen Halteverbotsünder einfach ignorieren. Diese Aufforderung zur „Charme-Offensive“ („Dann haben sie ein besseres Leben.“) tropft aber beim Angeklagten ebenso ab, wie der verzweifelte Versuch seines Verteidigers, das widerborstige Verhalten mit den „verhärteten Fronten“ erklären zu wollen.

    Am Ende dessen, was manche Zuhörer längst als „Kindergarten“ bezeichnen, steht die vorläufige Verfahrenseinstellung – wenn der 50-Jährige 300 Euro ans Rote Kreuz zahlt.

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