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KITZINGEN: 4500 Euro Geldstrafe für Spielsüchtigen

KITZINGEN

4500 Euro Geldstrafe für Spielsüchtigen

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    Spielothek (Symbolbild)
    Spielothek (Symbolbild) Foto: Marc Tirl (dpa)

    Beruflich lief es vergangenen Sommer gut für den 20-Jährigen. Ein Jahr zuvor hatte er, direkt nach der Schule, seine erste Arbeitsstelle in einem Büro angetreten. Wenig später bekam er schon die Verfügungsgewalt über die Firmenkonten, das Vertrauen war also da. Privat ging dagegen gerade alles den Bach hinunter.

    Der junge Mann verschwand immer öfter in Spielhallen. Monat für Monat war sein Konto schneller geplündert, teilweise schon nach zwei Wochen. Dabei hatte es zunächst so gut ausgesehen: Am Anfang gab es den einen oder anderen Gewinn. Als die ausblieben, begannen die Probleme. Die gähnende Leere auf dem eigenen Konto und der tägliche Anblick des gefüllten Firmenkontos brachten den Spielsüchtigen auf eine fatale Idee: Er buchte 2500 Euro vom Firmenkonto auf sich um. In der Hoffnung, mit dem eingesetzten Geld zu gewinnen und somit das entwendete Geld zurückzahlen zu können. Nur: Daraus wurde nichts, die 2500 Euro verschlang der Spielautomat.

    Zwischen August und Oktober folgten vier weitere Überweisungen nach dem gleichen System. Insgesamt waren es am Ende 8000 Euro, die der 20-Jährige unterschlagen und verspielt hatte. „Es ist immer schlimme geworden – und irgendwann war der Überblick weg“, berichtet er dem Kitzinger Jugendrichter, vor dem er sich jetzt verantworten muss.

    Aufgeflogen war die Sache, nachdem der 20-Jährige im Herbst seinen Urlaub angetreten hatte. Es folgte die umgehende Kündigung von einem tief enttäuschten Chef, der seinem klammen Mitarbeiter zuvor sogar aus der Patsche geholfen und Geld geliehen hatte. Wohin die Spielsucht führen kann – verstanden hat das der Angeklagte inzwischen. Ob er genug dagegen unternimmt, bleibt offen: Er selber glaubt, es aus freien Stücken alleine geschafft zu haben. Eine Einschätzung, der nicht alle im Gerichtssaal etwas abgewinnen können. Allein schon, weil bis zum heutigen Tag eine entsprechende Therapie fehlt. Immerhin hat der 20-Jährige eine neue Arbeit gefunden und kann den Schaden wieder gutmachen. 200 Euro sind bezahlt, 700 Euro abgearbeitet. Der Rest soll ab jetzt als monatliche Rate von 300 Euro abgegolten werden.

    Klar ist auch, dass der Angeklagte hier nicht irgendwelchen jugendtypischen Schabernack getrieben hat, sondern sich der Tragweite seiner Tat durchaus bewusst war – weshalb er nach Erwachsenenstrafrecht zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (100 Tagessätze zu je 45 Euro) verurteilt wird.

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