Dass Einrichtungen wie das Job-Center oder die Rentenversicherung bei falschen Angaben hart durchgreifen, hat ein 58-Jähriger feststellen müssen. Der Mann bezog eine Erwerbsminderungsrente und verdiente gleichzeitig um die 1000 Euro im Monat nebenbei. Das hat er der Rentenversicherung allerdings nicht gemeldet. Dafür hat das Amtsgericht Kitzingen den Mann per Strafbefehl wegen Betrugs verurteilt. Weil der die Geldstrafe von 120 Tagessätzen nicht hinnehmen wollte, hat er Einspruch eingelegt und diesen schnell wieder zurückgenommen.
Kitzingen