Wieder einmal im Sitzungssaal des Stadtrats im Rathaus tagen: Diesen Luxus leisteten sich die Marktbreiter am Montagabend. Allerdings nicht der komplette Rat, sondern der mit sieben Rätinnen und Räten besetzte Bauausschuss. Und das alles nach der 3-G+ Regel, also geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test, kontrolliert von Bürgermeister Harald Kopp. Zuschauer gab es keine.
Die Sanierung der Ortsstraßen in Gnodstadt geht weiter, jetzt ist die Badgasse an der Reihe. Bei der Ausführungsplanung und der Ausschreibung dafür fielen dem planenden Ingenieurbüro allerdings einige Ungereimtheiten auf. Denn im Gegensatz zu den bisherigen Straßensanierungen sollten in einigen Teilen der Badgasse andere Materialien verwendet werden, etwa Betonsteinpflaster statt Asphalt oder in anderen Bereichen Granitkleinsteinpflaster anstelle von Betonpflaster. Diese Abweichungen von der bisherigen Straßenplanung in Gnodstadt durch das Städtebaubüro war den Räten bei der ersten Beschlussfassung im Oktober 2019 nicht aufgefallen.
Da sich die Rätinnen und Räte schnell einig waren, dass eine einheitliche Straßengestaltung in Gnodstadt durchaus sinnvoll ist, wurde der Beschluss aus dem Jahr 2019 aufgehoben. Der neue einstimmig gefasste Beschluss lautet: Die komplette Fahrbahn der Badgasse ist in Asphalt auszuführen, die Randbereiche werden durch einen Einzeiler aus Granitpflaster abgegrenzt, die Restflächen zu den Grundstücken werden in Betonpflaster verlegt. Nach wie vor gilt, dass keine Grünflächen angelegt werden, da die Gasse zu eng ist.
Bei einer Kontrollfahrt hat die Aufsicht des Landratsamts festgestellt, dass ein Bauherr in der Mühlsteige weniger als beantragt umgesetzt hat – eine neue Tekturplanung wurde nötig, und die ist jetzt vom Bauausschuss genehmigt worden. Das war für die Mitglieder auch kein Problem, denn häufig ist es umgekehrt: Es muss ein Mehr an Bautätigkeit nachgenehmigt werden.
Warum ein vom Landratsamt bereits genehmigtes Bauvorhaben nochmals im Bauausschuss aufschlägt, das wollte Rätin Christiane Berneth wissen, denn normalerweise ist das Verfahren umgekehrt: Erst gibt der Bauausschuss sein okay, dann das Landratsamt. Eigentlich wollte sich der Bauherr an die Vorgaben der Gestaltungssatzung für die Buheleite halten und hatte für die beantragten Dachliegefenster auch eine Genehmigung bekommen. Die vorgeschriebene Größe gibt es derzeit aber nicht zu kaufen, so dass er die nächst größeren Fenster einbauen möchte. Also war der Bauausschuss wieder an der Reihe und sprach auch die Genehmigung aus.