Neue Hebesätze haben die Mitglieder des Markt Einersheimer Gemeinderats für die Grundsteuern ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Dann erhebt die Gemeinde für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) einen Hebesatz von 140 Prozentpunkten und für die Grundsteuer B (private Grundstücke) von 200 Prozentpunkten. Die Neuregelung soll möglichst aufkommensneutral erfolgen, gesetzliche Pflicht ist es jedoch nicht. In Markt Einersheim sinken die Hebesätze rapide, doch die endgültigen Ergebnisse für die Kommunen sind noch abzuwarten.
Markt Einersheim