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KITZINGEN: „Alter Sack“ kann teuer werden

KITZINGEN

„Alter Sack“ kann teuer werden

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    Hat ein 50-Jähriger einen Rentner am Telefon als „alten Sack“ bezeichnet und ihn damit beleidigt oder nicht? Diese Frage beschäftigt derzeit das Amtsgericht in Kitzingen. Die erste Verhandlung wegen Beleidigung hat wenig Klarheit gebracht. Folge: Das Verfahren wurde ausgesetzt, die Ermittlungen werden noch einmal aufgenommen.

    „Beweis“ reicht Gericht nicht

    Dabei spielt ein Einzelverbindungsnachweis der Telekom eine wesentliche Rolle. Mit dem will der Angeklagte beweisen, dass nichts dran ist an den angeblichen Beleidigungen am Telefon. Den Nachweis hatte er bei der Verhandlung dabei und tatsächlich ist auf dem kein Anruf zum Tatzeitpunkt registriert. Was für den Angeklagten der Beweis für seine Unschuld ist, reicht dem Gericht nicht. Es gibt bei der Telekom nämlich unterschiedliche Tarife, unter anderem Flatrates, mit denen das Telefonieren ins eigenen Netz nichts kostet. Solche Anrufe erscheinen dann auch auf dem Nachweis nicht. Weil unklar ist, welchen Vertrag der Angeklagte hat und was der Nachweis wirklich nachweist, wird noch einmal ermittelt.

    Bisher steht Aussage gegen Aussagen. Auf der einen Seite der 71-jährigen Rentner. Der hat den 50-Jährigen, den er persönlich gar nicht kennt, am 5. Januar 2012 wegen Beleidigung bei der Polizei angezeigt. Der Mann soll ihn am Tag zuvor zweimal angerufen haben. „Du alter Sack“, soll er einmal gesagt haben. Später habe er auf dem Anrufbeantworter den Satz hinterlassen: „Du alter Sack, ich haue dir auf die Fresse.“ Beide Anrufe hat der Mann fein säuberlich protokolliert wie viele andere auch, die er vom Angeklagten bekommen haben will. „Das war Telefonterror, der hat bis zu 20 Mal am Tag angerufen.“

    Unklares Motiv

    Das Motiv ist eher unklar. Die Partnerin des Angeklagten könnte der Grund für die Anrufe gewesen sein. Der hat der Rentner Hilfe beim Aufmöbeln eines Autos seine Hilfe angeboten und die hat ihm offenbar ihr Herz ausgeschüttet, einschließlich ihrer Probleme mit dem Partner. Der Rentner jedenfalls ist sich sicher: „Der hat geglaubt, ich will seiner Freundin an die Wäsche gehen und ist deshalb ausgerastet.“ Für ihn ist weiter klar: „Nur wenn er besoffen war, war er stark und hat den Terror gemacht.“

    Davon allerdings will der Angeklagte überhaupt nichts wissen: „Ich kenne den Mann überhaupt nicht.“ Die Anrufe seien frei erfunden und das will er durch den Einzelnachweis beweisen. Trotz des Hinweises des Richters, dass solche Geschichten auch schon mal nicht hinten losgehen gehen können, blieb der Mann bei seiner Version. Also wird nachermittelt. Fortsetzung folgt.

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