"Ich bin zwar ein bisschen bekloppt, aber nicht genug bekloppt, dass es relevant ist." So wird das Ergebnis eines Gutachtens zur Schuldfähigkeit eines Angeklagten auch nicht immer zusammengefasst. Es trifft aber ganz gut den Kern. Die Gutachterin bestätigt dem Mann vor dem Kitzinger Amtsgericht zwar eine Persönlichkeitsstörung, er sei aber voll strafrechtlich verantwortlich. Damit steht einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro (100 Tagessätze zu fünf Euro) nichts mehr im Weg. Was aber treibt den Mann?
Kitzingen