Weil sie auf der Autobahn in einem Mercedes mit ungültigen Kennzeichen gestoppt wurde, fand sich eine 40-Jährige vor dem Amtsgericht in Kitzingen wieder. Sie konnte nach kurzer Verhandlung wieder gehen. Der Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs war nicht zu beweisen. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Kosten übernimmt die Staatskasse.
Kitzingen