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LANDKREIS KITZINGEN: Aus dem Gericht: Riesenschulden führen zu Gewerbe-Verbot

LANDKREIS KITZINGEN

Aus dem Gericht: Riesenschulden führen zu Gewerbe-Verbot

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    Amtsgericht Landsgericht Gericht
    Amtsgericht Landsgericht Gericht Foto: Ruppert

    An Geschäftstüchtigkeit mangelt es ihm nicht: Als Grundstücksmakler, Versicherungsvertreter und Finanzberater hat er sich versucht. Allerdings scheint dabei einiges schiefgelaufen zu sein. Allein seiner Heimatgemeinde blieb ein 53-jähriger Unternehmer aus dem Landkreis Kitzingen 164 000 Euro an Gewerbesteuern schuldig. Im Mai diesen Jahres zog schließlich das zuständige Landratsamt Kitzingen die Reißleine, entzog ihm seine Maklererlaubnis und untersagte ihm per Bescheid, seine Gewerbe weiterzubetreiben. Es mangele ihm an der „erforderlichen Zuverlässigkeit“, begründete das Amt seine Entscheidung.

    Kampf gegen „Berufsverbot“

    Vor dem Würzburger Verwaltungsgericht, wo der 53-Jährige erfolglos dagegen klagte, argumentierte er, dass dies einem „Berufsverbot“ und „Kopfschuss“ gleichkomme. Für die Vorsitzende Richterin war dieser rigide Schritt dennoch im „öffentlichen Interesse“, um weitere Schäden abzuwenden.

    Der hohe Schuldenstand und das fehlende Sanierungskonzept ließen keine Besserung erwarten, erklärte sie. Dieser Einschätzung sind zwei außergerichtliche Versuche zur Schuldenbereinigung vorausgegangen. Dabei wurde monatliche Ratenzahlungen vereinbart. Jedoch kam es zu keiner echten Verringerung der Schulden und Verbesserung der Situation. Der Kläger nahm sichtlich enttäuscht die Einschätzung des Verwaltungsgerichts entgegen.

    Vor dem Gang zum Sozialamt?

    Dabei war für den dreifachen Vater unstrittig und verständlich, dass ihm das Amt die Finanzberatung untersagt. Er kritisierte jedoch, dass die Gewerbeuntersagung allgemein gehalten und ihm damit jede Form der Selbstständigkeit verboten sei. Ihm werde damit die Möglichkeit verbaut, in einem anderen Wirtschaftsbereich nochmals neu anzufangen und „die Dinge in Ordnung zu bringen“.

    Damit bleibe ihm nur noch der Gang zum Sozialamt. Immerhin kann er zumindest vorerst eine erst im Dezember gegründete Firma mit Sitz in Wolfsburg weiterbetreiben. Wie lange ist jedoch fraglich. Eine Mitarbeiterin des Landratsamts erklärte, dass sich die Ämter austauschen würden und eine andere Einschätzung der Wolfsburger Behörden nicht zu erwarten sei.

    Die Chance auf eine neue Gewerbeerlaubnis besteht

    Das Landratsamt verwies zudem darauf, dass der Mann bei geordneten Verhältnissen jederzeit wieder eine Gewerbeerlaubnis bekommen könne, stellte aber ebenfalls eine negative Zukunftsprognose. Nach Ansicht des Landratsamts hat es der Mann versäumt, rechtzeitig seine Gewerbe aufzugeben, um von anderen Schaden abzuwenden. Hieraus und aus einer falschen eidesstattlichen Erklärung folgert das Amt „eine Neigung des Gewerbetreibenden, seinen Schwierigkeiten unter Verletzung der Rechtsordnung Herr zu werden“.

    Insbesondere die hohen Schulden bei der Kommune sowie Rückstände bei der Einkommensteuer, für die er seit 2013 keine Erklärung mehr angefertigt habe, ließen nach der „Gewerbeordnung“ keinen weiteren Spielraum, erklärte die Mitarbeiterin des Landratsamtes. Selbst Nachweise darüber, dass er Müllgebühren von 900 Euro oder die Gerichtskosten beglichen hat, sei er schuldig geblieben. Im Schuldnerverzeichnis taucht sein Name gleich 18 mal auf. Darüber hinaus läuft noch eine von einer Versicherung angestoßene Ermittlung der Kripo Würzburg wegen Provisionsbetrug.

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