Am Kirchweihmontag wird in Rüdenhausen traditionell im Schlosshof getanzt. Diesen außergewöhnlichen Brauch, bei dem es einige Regularien zu beachten gilt, pflegten auch in diesem Jahr wieder elf Paare. Unverheiratet, mit Wohnsitz in Rüdenhausen, und mindestens 16 Jahre alt müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein, die dann am Nachmittag ins Schloss einziehen. Selbstverständlich in festlicher Kleidung, die jungen Damen im Abendkleid, die Herren im Anzug, das gehört dazu.
Rüdenhausen