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WILLANZHEIM: Bäume dürfen auch im Sommer fallen

WILLANZHEIM

Bäume dürfen auch im Sommer fallen

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    Deutschland ist für seine Rechtsirrtümer bekannt. Das beweisen ganze Bücher, die mit derartigen Verwirrungen aufzuräumen versuchen. Ein solcher Irrtum liegt auch in Willanzheim vor. In der Brutzeit dürfe kein Baum gefällt werden, war ein Willanzheimer überzeugt. Ihm sei es im Garten verboten, im Sommer Hecken zu schneiden, aber die Gemeinde dürfe das. Aber der Mann irrt, wie die Nachfrage bei der unteren Naturschutzbehörde des Kitzinger Landratsamtes ergab: Ein generelles Fällverbot im Sommer gebe es nicht, erklärt Dieter Lang, Fachkraft für Naturschutz in der Behörde. „Ein Baum darf nur dann nicht gefällt werden, wenn Vögel darin brüten“, so Lang. Wer einem Baum mit Nest mit der Kettensäge zu Leibe rücke, mache sich laut Lang nach dem Tierschutzgesetz strafbar. Eine Baumschutzverordnung nach Berliner Vorbild, wo die Bäume auch ohne Vögel besonders geschützt sind, gebe es laut Langs Kollegin Erika Friedrich im Landkreis Kitzingen nicht.

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