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RÖDELSEE: Baugebiet Schlossgrund: Neuer Rechtsanwalt

RÖDELSEE

Baugebiet Schlossgrund: Neuer Rechtsanwalt

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    Viel ist schon auf dem Areal des künftigen Baugebiets „Schlossgrund” bewegt worden. Der Bebauungsplan ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ein Streitpunkt: Wie werden künftige Hausbesitzer und das Weingut (im Foto rechts) miteinander zurechtkommen?
    Viel ist schon auf dem Areal des künftigen Baugebiets „Schlossgrund” bewegt worden. Der Bebauungsplan ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ein Streitpunkt: Wie werden künftige Hausbesitzer und das Weingut (im Foto rechts) miteinander zurechtkommen? Foto: Foto: Gerhard Krämer

    Die Rechtsanwaltskanzlei „Schneider & Collegen“ aus München soll künftig die Gemeinde Rödelsee in Sachen Baugebiet Schlossgrund vertreten. Die Notwendigkeit eines Rechtsbeistands sieht Bürgermeister Burkard Klein darin begründet, dass möglicherweise eine Normenkontrollklage gegen das Baugebiet eingereicht wird.

    Keine Lösung in Sicht

    Nach den Worten von Klein hätten bisher alle Versuche fehlgeschlagen, eine städtebauliche Lösung zwischen der Gemeinde und dem Weingut Weltner zu finden. Paul Weltner hatte dabei mehrfach bekundet, das Baugebiet nicht verhindern zu wollen, jedoch auch keine Einschränkungen seines Betriebes hinnehmen zu wollen.

    Damit die Gemeinde in einem etwaigen Gerichtsverfahren und gegebenenfalls zur Vermeidung desselben gut beraten sei, sei die Hinzuziehung eines versierten Anwaltbüros für öffentliches Recht, insbesondere was die Bauleitplanung betreffe, geboten.

    Kanzlei mit Erfahrung

    Die Anwaltskanzlei „Schneider & Kollegen“ habe in solchen Fragen sowohl Private als auch die öffentliche Hand vertreten. Sie verstünden es, die Argumente beider Seiten abzuwägen.

    Die Notwendigkeit der Beauftragung dieser Kanzlei bekräftigte auch der Geschäftsleitende Beamte der Verwaltungsgemeinschaft, Leo Eckert. „Wir fühlen uns da gut aufgehoben“, betonte er. Mit der Auswahl einer Münchner Kanzlei will Klein zudem einen räumlichen Abstand zum Anwalt des Weinguts herstellen. Die vorgerichtlichen Kosten müsse die Gemeinde tragen.

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