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Rödelsee: Bebauungsplan mit Mängeln wird von Gericht einkassiert: Wie geht es im Rödelseer Schlossgrund weiter?

Rödelsee

Bebauungsplan mit Mängeln wird von Gericht einkassiert: Wie geht es im Rödelseer Schlossgrund weiter?

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    Eine Lärmschutzwand trennt das Weingut Weltner vom Baugebiet Schlossgrund. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der Bebauungsplan unwirksam ist.
    Eine Lärmschutzwand trennt das Weingut Weltner vom Baugebiet Schlossgrund. Jetzt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass der Bebauungsplan unwirksam ist. Foto: Gerhard Krämer

    Gegen den Bebauungsplan "Schlossgrund" hatte Paul Weltner vom gleichnamigen Weingut einen Normenkontrollantrag gestellt. Ihm war es grundlegend um den Schutz seines Betriebes gegangen. Der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat dem begründeten Normenkontrollantrag stattgegeben und den Bebauungsplan der Gemeinde Rödelsee "Schlossgrund" mit seinem Urteil (Az. 9 N 19.699) für unwirksam erklärt. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.

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