Gegen den Bebauungsplan "Schlossgrund" hatte Paul Weltner vom gleichnamigen Weingut einen Normenkontrollantrag gestellt. Ihm war es grundlegend um den Schutz seines Betriebes gegangen. Der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat dem begründeten Normenkontrollantrag stattgegeben und den Bebauungsplan der Gemeinde Rödelsee "Schlossgrund" mit seinem Urteil (Az. 9 N 19.699) für unwirksam erklärt. Eine Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.
Rödelsee