Dass man als Empfänger sozialen Leistungen seinen Meldepflichten schnell und ganz genau nachkommen sollte, hat jetzt ein 28-Jähriger erfahren. Ihm flatterte ein Strafbefehl ins Haus. Betrug wurde ihm vorgeworfen. Er soll die Agentur für Arbeit um rund 215 Euro Arbeitslosengeld betrogen haben. Er legte Einspruch ein und hatte Erfolg. Das Amtsgericht stellte das Verfahren ein. Einzige Auflage: Er muss innerhalb von sechs Monaten die 215 Euro zurückzahlen.
Kitzingen