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Kitzingen: Betrug war eher ein Missverständnis

Kitzingen

Betrug war eher ein Missverständnis

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    Gegen Strafbefehle Einspruch zu erheben kann sich mitunter lohnen, wie jetzt ein Fall am Kitzinger Amtsgericht zeigte-
    Gegen Strafbefehle Einspruch zu erheben kann sich mitunter lohnen, wie jetzt ein Fall am Kitzinger Amtsgericht zeigte- Foto: Oliver Berg

    Dass man als Empfänger sozialen Leistungen seinen Meldepflichten schnell und ganz genau nachkommen sollte, hat jetzt ein 28-Jähriger erfahren. Ihm flatterte ein Strafbefehl ins Haus. Betrug wurde ihm vorgeworfen. Er soll die Agentur für Arbeit um rund 215 Euro Arbeitslosengeld betrogen haben. Er legte Einspruch ein und hatte Erfolg. Das Amtsgericht stellte das Verfahren ein. Einzige Auflage: Er muss innerhalb von sechs Monaten die 215 Euro zurückzahlen.

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