Wenn der Franke zu schimpfen anfängt, kann es interessant werden. Da gibt es zum Beispiel das Wort „Britschn“. Wobei die fränkische „Britschn“ ja eher einer „Bridschn“ ist und sich zunächst einmal gar nicht so furchtbar derb anhört.
Die Bedeutung indes ist durchaus heftig und alles andere als harmlos. „Britschn“ steht für ein liederliches Frauenzimmer, wobei man heute wohl eher Prostituierte sagen würde. Auf alle Fälle stellt die „Britschn“ eine abfällige Charakterisierung einer unanständigen oder bösen Frau dar. Also eine ebenso bösartige wie massive Beleidigung.
So weit die Vorrede, die insofern notwendig ist, als in der folgenden Geschichte die „Britschn“ mehr oder weniger auch als Kosename für eine Kollegin auftaucht. Behauptet zumindest ein 41-jähriger Mann, der als Angeklagter vor dem Kitzinger Strafrichter sitzt, weil er einen Strafbefehl wegen Beleidigung nicht akzeptiert hatte.
Der Mann war an einem Sommerabend vergangenen Jahres seiner Arbeit nachgegangen, als er beim Blick aus dem Fenster vor dem Haus eine Verkehrsüberwacherin erspähte.
Die Frau war augenscheinlich zusammen mit einer Kollegin trotz vorgerückter Stunde – es ist so gegen 20 Uhr – noch im Dienst. Weshalb der Mann bei seinen Kollegen Alarm schlug und hinaus auf die Straße eilte. In der Hoffnung, das eine oder andere Knöllchen im letzten Moment vielleicht doch noch verhindern zu können.
Nicht mit Politesse angelegt
Was dann passierte, ist umstritten. Der 41-Jährige gibt an, sich nicht mit der Politesse angelegt zu haben. Vielmehr habe er – als die Verkehrsüberwacherin 150 Meter weg gewesen sei – sich mit einer ebenfalls aufgescheuchten und auf die Straße geeilten Kollegin unterhalten. Dabei sei es um die abendliche Kontrolle und deren für ihn nicht nachvollziehbaren Rechtmäßigkeit gegangen.
Am Ende dieses Gesprächs sei dann das Wort „Britschn“ gefallen – nur habe er eben seine Kollegin damit gemeint. Als kleine Stichelei. Keinesfalls als Beleidigung, eher ein Hart-aber-herzlich-Umgangston.
Die Kollegin bestätigt diese Version: Es soll mehr ein Herumalbern gewesen sein und im Gegenzug habe sie ihrem Kollegen ein „Maulaff“ an den Kopf geworfen.
„Zu einem Disput gekommen“
Die betroffene Politesse erinnert sich ganz anders. Sie habe gerade eine Verwarnung an ein außerhalb der Parkmarkierung stehendes Auto geheftet, als plötzlich der 41-Jährige da stand und es auch schon „zu einem Disput“ gekommen sei. An dessen Ende habe der aufgebrachte Mann ihr „Britschn, blöde!“ hinterhergerufen.
Was stimmt? War's eine Beleidigung oder tatsächlich nur ein wie auch immer gearteter Spaß unter Kollegen? Das hofft der Kitzinger Strafrichter durch die Befragung einer weiteren Zeugin herauszubekommen. Der Prozess wurde deshalb unterbrochen und findet am heutigen Dienstag ab 9 Uhr seine Fortsetzung.