Um die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B ging es in der Sitzung des Gemeinderates Martinsheim am Montagabend. Seit 1984 waren diese Werte unverändert bei 450 Prozent beziehungsweise 380 Prozent. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die bisherige Berechnung aber verfassungswidrig, weshalb ab 1. Januar 2025 eine neue Regelung gilt.
Martinsheim