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Kitzingen: Corona-Notbremse: Das gilt ab diesem Montag im Landkreis Kitzingen

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Corona-Notbremse: Das gilt ab diesem Montag im Landkreis Kitzingen

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    Für Besuche beim Friseur brauchen Kunden ab sofort ein negatives Coronatest-Ergebnis.
    Für Besuche beim Friseur brauchen Kunden ab sofort ein negatives Coronatest-Ergebnis. Foto: Fabian Sommer

    Am Samstag ist die bundesweite Corona-Notbremse in Kraft getreten, viele der darin enthaltenen Regelungen gelten in Bayern schon seit Längerem, etwa die umstrittene nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Die bayerische Staatsregierung hat angekündigt, bei den bisherigen Regelungen zu bleiben, die in Kernbereichen strenger sind als im Bundesgesetz. Laut der neuen Notbremse müssten zum Beispiel die meisten Schulklassen erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht. In Bayern gilt nach wie vor die 100er Inzidenz als kritische Schwelle. Geringe Änderungen gibt es allerdings im Einzelhandel und beim Friseurbesuch.

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