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MARKTBREIT: Das Nachtangelverbot bleibt

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Das Nachtangelverbot bleibt

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    Ab 2010 wird der Jugendbeitrag um fünf auf 45 Euro erhöht, damit dieser wieder satzungsgemäß 50 Prozent des Erwachsenenbeitrages beträgt. Dies war in der Jahreshauptversammlung im vergangenen Jahr vergessen worden und wurde nun nachgeholt. Geändert werden künftig auch die zulässigen Angelzeiten. Bislang galt die Regel, dass von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang geangelt werden darf. Ab sofort wird dies an die Mainkarte angeglichen: Das heißt von Mai bis September darf von 5 Uhr am Morgen bis 1 Uhr in der Nacht und von Oktober bis April von 6 bis 21 Uhr geangelt werden.

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