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RÖDELSEE: Datenschutz verhindert Hundekot-Kontrolle in Rödelsee

RÖDELSEE

Datenschutz verhindert Hundekot-Kontrolle in Rödelsee

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    Das Hundehaufenproblem in Rödelsee bleibt: Eine geplante Hunde-DNA-Datenbank wird es nicht geben.
    Das Hundehaufenproblem in Rödelsee bleibt: Eine geplante Hunde-DNA-Datenbank wird es nicht geben. Foto: Foto: Ralf Hirschberger (dpa)

    Auch Rödelsee hat es nicht geschafft, das Problem der Hundehaufen in den Griff beziehungsweise in die Tüte zu bekommen: Die Hunde-DNA ist vom Tisch. Nachdem nun auch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz datenschutzrechtliche Bedenken vorgebracht hat, hob der Gemeinderat seinen Beschluss zur Einführung der Hunde-DNA nach kurzer Diskussion wieder auf.

    In der fünfseitigen Stellungnahme aus dem Hause des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz heißt es, dass im Zuge der Einrichtung einer Hunde-DNA-Datenbank personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung erhoben werden. Denn irgendwo werden ja auch die Daten des Hundehalters gespeichert. Schließlich will die Gemeinde Rödelsee ja die in einem analysierten Hundekothaufen ermittelte Hunde-DNA einem Verantwortlichen zuordnen können, um verwaltungsrechtlich vorgehen zu können.

    Keine Befugnis

    Die anlasslose Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sei eine Datenverarbeitung, die nur rechtmäßig sei, wenn die Gemeinde ihr Handeln auf eine Rechtsgrundlage stützen könne, heißt es in dem Schreiben. Eine Regelung, die die Einrichtung einer Hunde-DNA-Datenbank erlaube, sei aber nicht ersichtlich. Eine Hundesteuersatzung könne hier keine ausreichende gesetzliche Befugnis schaffen.

    Die Gemeinde könne sich zwar auf ihre kommunale Aufgabe zur Reinigung der öffentlichen Straßen oder die Pflege der Grünflächen berufen, wofür eine solche Datenbank geeignet sein mag, als sie die Ahndung von Verstößen gegen ortsrechtliche Vorschriften erleichtere.

    Kein angemessenes Mittel

    „Der Aufbau einer Datenbank ist aber kein für die Erreichung dieses Ziels angemessenes Mittel“, ist in dem Schreiben zu lesen. Von einer Vorratsdatenspeicherung ist sogar die Rede, was ein gewichtiger Eingriff in das Recht auf informative Selbstbestimmung darstelle. „Dem steht mit dem Anliegen, Verschmutzungen des öffentlichen Raumes zu verhindern, ein Ziel von nur marginaler Bedeutung gegenüber“, macht der Datenschutzbeauftragte deutlich.

    Auch eine Einwilligung der Hundehalter, auf die Gemeinde Rödelsee gesetzt hatte, sieht man in München kritisch. Denn die Einwilligung müsse zum Beispiel freiwillig und widerruflich erteilt werden. Und es dürften keine Nachteile durch das Verweigern entstehen. Das Ansinnen der Gemeinde, 50 Prozent Zuschuss zur Hundesteuer zu gewähren, bringe den Vorgang in die Nähe eines Datenkaufs. Zudem wecke die maßgebliche Zweifel an einer echten Freiwilligkeit.

    Auch der Bayerische Gemeindetag hatte rechtliche Bedenken angemeldet. Dieser hatte darauf hingewiesen, dass eine Zweckbindung der Hundesteuermittel im Haushalt rechtswidrig sei. Bedenklich seien auch die Steuerermäßigungen, da hier beispielsweise für die Zuverfügungstellung der Daten eines Kampf- beziehungsweise Zweithundes ein höherer Zuschuss gezahlt werden würde als für einen „normalen“ Hund.

    Amtsschimmel wiehert

    Ebenso sei es nicht zulässig, dass die Gemeinde Hundekotproben in Weinbergen oder Wiesen entnehme, da die Gemeinde nur für ihre Straßen, Wege und Plätze zuständig sei. Eine Herausgabe von in einer Hunde-DNA-Datenbank gespeicherten Daten an Landwirte oder Winzer sei nicht zulässig.

    „Da wiehert der Amtsschimmel kräftig“, kommentierte Bürgermeister Burkhard Klein, die rechtlichen Ausführungen. Denn in Rödelsee hätte man sich intensive Gedanken gemacht, das immer wieder auftauchende Tretminenproblem zu lösen. Selbst ein Unternehmen, das die Analysen macht und die Datenbank aufbaut, war gefunden.

    Klein signalisierte zwar, noch nicht ganz aufgeben zu wollen, indem das Innenministerium eingeschaltet werden sollte, allerdings hatte Volker Heß die Nase voll von dem Thema und beantragte die Aufhebung des vom Gemeinderat gefassten Beschlusses zur Hunde-DNA-Datenbank, was dann auch geschah.

    Lesen Sie dazu einen Kommentar von Gerhard Krämer.

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