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Würzburg/Volkach: Dementen Seniorinnen aus Überforderung Insulin gespritzt: Urteil gegen Pflegerin aus Volkach durch BGH bestätigt

Würzburg/Volkach

Dementen Seniorinnen aus Überforderung Insulin gespritzt: Urteil gegen Pflegerin aus Volkach durch BGH bestätigt

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    Der Bundesgerichtshof hält das Urteil der Würzburger Richter gegen eine Volkacher Altenpflegerin für rechtens. Sie hatte zwei Frauen Insulin gespritzt und sie damit in Lebensgefahr gebracht - nicht aus Mordlust, sondern, weil sie sich überfordert fühlte.
    Der Bundesgerichtshof hält das Urteil der Würzburger Richter gegen eine Volkacher Altenpflegerin für rechtens. Sie hatte zwei Frauen Insulin gespritzt und sie damit in Lebensgefahr gebracht - nicht aus Mordlust, sondern, weil sie sich überfordert fühlte. Foto: Thomas Obermeier

    Der Bundesgerichtshof gibt der Staatsanwaltschaft Würzburg keine neue Chance, einer Volkacher Pflegerin zweifachen versuchten Mord nachzuweisen. Die 50-Jährige hatte sich vor rund zwei Jahren selbst der Polizei gestellt und zugegeben, zwei Frauen in einem Seniorenheim in Volkach (Lkr. Kitzingen) in Lebensgefahr gebracht zu haben, indem sie ihnen völlig grundlos Insulin gespritzt hatte. Dennoch war sie 2021 lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu knapp drei Jahren Haft verurteilt worden.

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