Der Bundesgerichtshof gibt der Staatsanwaltschaft Würzburg keine neue Chance, einer Volkacher Pflegerin zweifachen versuchten Mord nachzuweisen. Die 50-Jährige hatte sich vor rund zwei Jahren selbst der Polizei gestellt und zugegeben, zwei Frauen in einem Seniorenheim in Volkach (Lkr. Kitzingen) in Lebensgefahr gebracht zu haben, indem sie ihnen völlig grundlos Insulin gespritzt hatte. Dennoch war sie 2021 lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu knapp drei Jahren Haft verurteilt worden.
Würzburg/Volkach