„Sie stört den Gesamteindruck.“ Dieser entscheidende Satz in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg gilt einer Solarstromanlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Hauses im Altort der Stadt Marktsteft, die nach einem Bescheid des Landratsamts abgebaut werden soll. Eine Klage der Eigentümerin des Gebäudes gegen die Entscheidung wies die 4. Kammer jetzt ab.
MARKTSTEFT