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MARKTSTEFT: Denkmalschutz dreht Solarstrom den Saft ab

MARKTSTEFT

Denkmalschutz dreht Solarstrom den Saft ab

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    Das Dach des Anstoßes: Dieser Blick – von der Höhe der Herrnstraße aus – auf das denkmalgeschützte, aber von einer Photovoltaikanlage gekrönte Haus in der Strumpfwirkergasse (ganz unten) war mitentscheidend für die Entscheidung des Würzburger Verwaltungsgerichts zur Frage des Denkmalschutzes.
    Das Dach des Anstoßes: Dieser Blick – von der Höhe der Herrnstraße aus – auf das denkmalgeschützte, aber von einer Photovoltaikanlage gekrönte Haus in der Strumpfwirkergasse (ganz unten) war mitentscheidend für die Entscheidung des Würzburger Verwaltungsgerichts zur Frage des Denkmalschutzes. Foto: Foto: Harald Meyer

    „Sie stört den Gesamteindruck.“ Dieser entscheidende Satz in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg gilt einer Solarstromanlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Hauses im Altort der Stadt Marktsteft, die nach einem Bescheid des Landratsamts abgebaut werden soll. Eine Klage der Eigentümerin des Gebäudes gegen die Entscheidung wies die 4. Kammer jetzt ab.

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