Die Versuchung war groß, und eine 34-Jährige erlag ihr: Fast zwei Jahre nach dem Diebstahl von fast 1500 Euro in einer Spielothek in Kitzingen hat das Amtsgericht die Filialleiterin zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die unter offener Bewährung stehende Frau hatte sich aus dem Geldwechselautomaten bedient. Ein 27-jähriger Mitangeklagter wurde freigesprochen. Nach Auffassung des Gerichts war er von der Frau lediglich für deren Zwecke eingespannt worden.
Das Urteil stand am Ende einer Verhandlung, in der die Angeklagte auf Schweigen setzte. "Meine Mandantin war in keiner Weise beteiligt", ließ sie ihren Anwalt erklären. Die Strategie ging nicht auf. Nach fünf Zeugen war für das Gericht erwiesen, was schon in der Anklage gestanden hatte. Danach nutzte die Frau im September 2019 ihre Chance, um an Geld zu kommen. Ein Techniker hatte nach der Reparatur von Automaten seine Schlüssel in der Spielothek liegen lassen. Diese nahm die Frau an sich, öffnete den Wechselgeldautomaten und ließ daraus 1468 Euro in Scheinen und Hartgeld verschwinden.
Eine DNA-Spur macht auch Bekannten zum Verdächtigen
Als der Bekannte einer Kollegin dazukam, bat sie ihn, ihr zu helfen. Der wusste offenbar nicht, um was es geht. "Sie ist die Chefin", sagte er dem Gericht, er habe nur helfen wollen. Also half er beim Zurückstellen der Kassetten in den Automaten. Dass er dabei eine DNA-Spur hinterließ, machte ihn später zum Verdächtigen und Mitangeklagten. Für ihn gab es vom Gericht einen Freispruch.
Die Filialleiterin kam nicht so glimpflich davon. Das Gericht war überzeugt, dass sie nicht nur den Wechselautomaten erleichtert, sondern auch die Videoaufzeichnung aus der installierten Überwachungskamera gelöscht hat, um die Tat zu verschleiern. "Von erheblicher krimineller Energie" sprach der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Die Frau hatte auf dem zur Anlage gehörenden PC ein neues Betriebssystem installiert und dabei auch das Passwort geändert. "Damit waren alle Daten weg", sagte der Techniker als Zeuge.
Genutzt hat der Frau das alles nichts. Zu viele Indizien und die Aussagen der Kollegin und Freundin des Mitangeklagten sprachen gegen sie. Danach hatte die Filialleiterin zunächst versucht, die Kollegin zum Mitmachen zu bewegen, was die aber abgelehnt habe. Wenig später sah diese ihren Freund und die Chefin an dem Automaten ebenso wie Geld auf dem Tisch und in den Kassetten. Der Freund habe nicht gewusst, um was es gehe. Zudem habe die 34-Jährige ihren Freund aufgefordert, die Schlüssel im Main zu entsorgen, was der verweigert habe.
Die Frau versucht, den Freund unter Druck zu setzen
Nachdem der Diebstahl aufgeflogen war, machte der Mann eine Aussage bei der Polizei und belastete die Frau. Dass die 34-Jährige versuchte, ihn unter Druck zu setzen, kam vor Gericht auch nicht gut an. Sie verwies über seine Freundin per Telefon auf ein Video, das ihn allein mit den Kassetten zeigte, um ihn so dazu zu bewegen, seine Aussage zurückzunehmen. Die Freundin hatte das Gespräch mitgeschnitten und spielte es dem Gericht vor. Danach forderte der Staatsanwalt die Angeklagte auf, ihre Strategie zu überdenken. Geholfen hat dieser Appell nichts. "Meine Mandantin bleibt dabei", sagte ihr Anwalt.
Danach ging es schnell. Der Staatsanwalt forderte ein Jahr ohne Bewährung. Der Verteidiger sprach von "völlig unglaubwürdigen Zeugen", die selbst die Gelegenheit gehabt hätten, den Diebstahl zu begehen. "Es gibt keine weiteren objektiven Beweismittel", sagte er und forderte Freispruch.
Davon war das Gericht weit entfernt. "In der Zusammenschau" war sich Richterin Ingrid Johann sicher, dass sich der Fall so abspielte wie in der Anklage geschildert. "Sie haben den Schlüssel genommen und die Chance genutzt", sagte sie. Im Blick auf die einschlägigen Vorstrafen komme nur Haft infrage. "Vielleicht bringt Sie die Freiheitstrafe zu Besinnung", sagte die Amtsgerichtsdirektorin am Ende.