Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein 20-Jähriger vor dem Kitzinger Jugendrichter. Gemeinsam mit anderen machte ihn die Anklage für Schläge und Tritte auf einen 26-Jährigen in einer Discothek verantwortlich. Nachzuweisen war das gemeinschaftliche Vorgehen und damit die gefährliche Körperverletzung nicht. Am Ende blieben zwei Faustschläge, eine vorsätzliche Körperverletzung und eine Geldstrafe von 2000 Euro (80 Tagessätze zu 25 Euro) übrig.
Kitzingen