Das Anti-Doping-Gesetz bekämpft seit Ende 2015 den Einsatz von Dopingmitteln im Sport. Aber auch der Erwerb und Besitz der Mittel zum Selbstdoping ist strafbar – auch im Freizeitsport. Diese Lektion hat nun ein 21-Jähriger vor dem Jugendgericht lernen müssen.
KITZINGEN