Dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Restaurants seit Jahresbeginn wieder auf die regulären 19 Prozent zurückgedreht ist, nährt in der Gastronomie Frust und Unmut. Dabei war von vornherein bekannt, dass die in Corona-Zeiten eingeführte Hilfsmaßnahme nur für einen begrenzten Zeitraum gelten würde. Die Ampel-Regierung hatte die Unterstützung schon mehrmals verlängert. Und Steuern bedeuten Umverteilung. Woher also sollte man die Differenz nehmen, würde man den Gastwirten einen dauerhaften Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zugestehen?
Kitzingen