Für einen gelungenen Gruseleffekt hat ein fränkischer Freizeitpark-Betreiber im vergangenen Sommer echte Grabsteine vor sein "Horrorhaus" gestellt. Weil er allerdings zuvor die Inschriften nicht entfernt hatte, wurde gegen den Mann wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ermittelt. Nun hat die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungen abgeschlossen. "Der Fall ist zur Prüfung an das zuständige Amtsgericht übergeben worden", sagte Sprecher Thorsten Seebach der Deutschen Presse-Agentur dpa.
GEISELWIND/WÜRZBURG