Illegale Graffitis auf öffentlichen Wänden sind selten schön, ihre Beseitigung aber regelmäßig teuer. Auf die vermeintlichen Schöpfer solcher Werke kommen – wenn sie nicht gerade Streetart-Künstler wie Banksy sind – nicht nur Strafen wegen Sachbeschädigung zu, sondern vor allem die Kosten für die Entfernung ihrer Hinterlassenschaften. Das hat jetzt ein 20-Jähriger vor dem Kitzinger Jugendgericht erfahren.
Kitzingen