Mainwasser, Oberflächengewässer und Grundwasser: Wer darf eigentlich was verwenden, wenn die Zisterne im Garten leer ist oder die Äcker vertrocknen? Erst kürzlich gab das Landratsamt ein Verbot für die Entnahme aus Oberflächengewässern bekannt. Für genehmigte Grundwasserentnahmen gibt es noch keine Allgemeinverfügung – aber aufgepasst: Brunnen sind nicht automatisch Grundwasser und können auch unter das Verbot fallen, wie das Beispiel einer Gemeinde aus dem Landkreis zeigt. Hier finden Sie einige wichtige Regeln im Überblick, die teils aufgrund der aktuellen Trockenheit neu in Kraft traten.
Kitzingen