Der Bayerische Landtag hat Anfang Dezember eine Novelle der Bayerischen Bauordnung verabschiedet, die bereits am 1. Februar in Kraft tritt. Diese beinhaltet ein neues Abstandsflächenrecht, genauer eine Verkürzung der Abstandsflächentiefen. Die Marktgemeinde Seinsheim möchte aber davon abweichende Flächen, was rechtlich durch eine Satzung möglich gemacht werden kann. Eine solche erließ das Gremium in seiner ersten Sitzung des Jahres.
Das neue Gesetz sieht nach Angeben des Bayerischen Gemeindetags vor, Abstandsflächentiefe von 1,0 H auf 0,4 H zu verkürzen, mindestens jedoch drei Meter. H bedeutet hierbei die Wandhöhe des jeweiligen Bauwerks. Dies soll nach dem Willen des Gesetzgebers zu einem Zusammenrücken der Baukörper führen.
Der Landesgesetzgeber hat aber mit dem neuen Abstandsflächenrecht auch eine Satzungsbefugnis verabschiedet, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, abweichende Abstandsflächentiefen bis 1 H zu verabschieden, wenn diese dies zur Verbesserung oder zum Erhalt der Wohnqualität für notwendig erachten. Davon machte die Marktgemeinde Seinsheim Gebrauch. "Das sollen wir uns nicht aus der Hand nehmen lassen", betonte Bürgermeisterin Ruth Albrecht. In Seinsheim bleibt es bei 1 H.
Nicht nur über die seit der letzten Sitzung angefallenen Rechnungen berichtete die Bürgermeisterin, sondern auch über Spenden. So gibt es von einer Solarfirma insgesamt 1000 Euro, die für den Kindergarten, das Jugendhaus Seinsheim und den neuen Jugendraum in Iffigheim verwendet werden sollen. Auch von einer Apotheke gibt es 100 Euro für den Kindergarten. Die Kosten für das neue Panoramaschild übernahm der Weinbauverein.