Der Bayerische Landtag hat Anfang Dezember eine Novelle der Bayerischen Bauordnung verabschiedet, die bereits am 1. Februar in Kraft tritt. Diese beinhaltet ein neues Abstandsflächenrecht, genauer eine Verkürzung der Abstandsflächentiefen. Die Marktgemeinde Seinsheim möchte aber davon abweichende Flächen, was rechtlich durch eine Satzung möglich gemacht werden kann. Eine solche erließ das Gremium in seiner ersten Sitzung des Jahres.
Seinsheim