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Iphofen: Fotovoltaik bleibt in der Iphöfer Altstadt verboten

Iphofen

Fotovoltaik bleibt in der Iphöfer Altstadt verboten

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    Der Blick auf die Dachlandschaft der Iphöfer Altstadt soll nicht durch Photovoltaikanlagen gestört sein. Das bleibt einer der Kernpunkte der Gestaltungssatzung.
    Der Blick auf die Dachlandschaft der Iphöfer Altstadt soll nicht durch Photovoltaikanlagen gestört sein. Das bleibt einer der Kernpunkte der Gestaltungssatzung. Foto: Reinhold Holthausen

    Wer heute die schlichte Schönheit der Iphöfer Altstadt bewundert, übersieht gerne, dass hinter den gegliederten Fassaden und geordneten Fronten Prinzip steckt. Seit 1982 regelt die städtische Gestaltungssatzung, nach welchen Kriterien dort saniert und gebaut werden darf. Sie legt die Größen von Fenstern und Dachluken ebenso fest wie die Struktur und Farbe von Putzen. Aber so strikt sie in einigen Bereichen sein mag, ein starres Instrument ist sie nicht. Denn auch das Bauen folgt Trends – technischen, gesellschaftlichen oder politischen. Immer wieder ist die Satzung deshalb novelliert, entwickelt und angepasst worden, zuletzt am Montagabend im städtischen Bauausschuss.

    Wäre die Gestaltungssatzung ein Buch, sie wäre ein lokaler Beststeller. Gefühlt jeder, der in einem der 320 Anwesen der Iphöfer Altstadt wohnt, hat schon in ihr gelesen – oder zumindest ist ihm daraus zitiert worden. Fragte man Bürgermeister Josef Mend, er würde sie nach einigem Nachdenken als seine Lieblingsfibel bezeichnen. Das kulturelle Erbe der Stadt steckt ebenso in ihr wie Mends politisches Vermächtnis, das er im Mai 2020 nach dann 30 Dienstjahren seinem Nachfolger überlässt. Mend sagt: „Es geht mit der Gestaltungssatzung nicht darum, dass etwas verboten wird, sondern dass ein städtebaulich wertvoller Beitrag geleistet wird.“ Das Herausfordernde ist, dass dies nicht mit einem einheitlichen Raster funktioniert. „Jedes Haus muss einzeln bewertet werden", sagt der Bürgermeister.

    Mend schwört trotz schlechter Erfahrung auf Holz

    Mend ist ein überzeugter Verfechter der Gestaltungssatzung – allen Widrigkeiten im eigenen Zuhause zum Trotz. Dort, so erzählte er am Montag, seien die Fensterläden schon wieder verwittert und verfault, aber nie käme er auf die Idee, sie aus einem anderen Material als aus Holz zu wählen. Das gilt auch für die Fenster, für die es heute sicherlich hochwertige Varianten aus Kunststoff gebe. Aber: „Hier geht es um den ökologischen Ansatz. Die Stadt Iphofen ist Holzerzeuger.“ Also bleibt der Passus in der Gestaltungssatzung erhalten, zumindest für Iphofens Altstadt.

    Andere Passagen werden angepasst – weil sich Techniken verändert haben, Menschen „komfortbedürftiger“ sind oder Denkmalschützer manche Dinge „etwas lockerer sehen als noch vor zehn Jahren“, wie Städteplaner Franz Ullrich im Bauausschuss sagte. Die Fenster in Dachgauben etwa dürfen inzwischen größer sein. Dachluken sind zwar weiterhin nur „in begründeten Fällen“ gestattet, weil andernfalls der Grundsatz der „ruhigen Dachlandschaft“ aufgegeben würde, wie Mend sagte. Doch auch sie dürfen künftig größer bemessen sein – aus ganz pragmatischen Gründen übrigens. Kleinere Luken werden laut Ullrich am Markt nicht mehr angeboten. Ein heikles Thema bleibt die Solarthermie auf den Dächern. Sie ist von der Satzung gedeckt, solange sie „nicht einsehbar“ ist und sich auf die „maximal nötige Größe“ beschränkt. Grundsätzlich nicht zugelassen sind wie bisher Fotovoltaikanlagen.

    Auch für die Stadtteile gilt die Gestaltungssatzung

    Mend machte deutlich, dass die meisten Änderungen seit Längerem im Alltag praktiziert würden. Bislang wurden sie als zugelassene Abweichungen von der Satzung behandelt, nun sind sie als Grundsätze verankert. Manche dieser Passagen sind noch von Ullrichs Vorgänger Hartmut Schließer ausgearbeitet und stammen aus dem Jahr 2014. Dass sie es „nie in den Stadtrat geschafft haben“, wie Ullrich am Montag feststellte, mochte Mend so nicht stehen lassen. Er habe sie nicht auf die Tagesordnung gesetzt, um zu sehen, was sich in der Praxis bewähre und was nicht. Der Bauausschuss hat die Novellierungen einstimmig gebilligt. Die Zustimmung des Gesamtstadtrates gilt als Formalie.

    Was für die Iphöfer Altstadt gilt, hat der Ausschuss – nicht ganz so strikt – für die fünf Stadtteile Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Mönchsondheim und Possenheim auf den Weg gebracht. Dort sind etwa auch Photovoltaikanlagen oder Kunststofffenster zugelassen. In Nenzenheim, wo bislang nach den Grundsätzen der Dorferneuerung saniert wurde, soll künftig ebenfalls die Gestaltungssatzung gelten. Für die Bürger hat dies den Vorteil, dass sie bei Sanierungsprojekten bis zu 20 000 Euro Zuschuss aus dem kommunalen Förderprogramm von Staat und Stadt erhalten.

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