Das Geiselwinder Freizeit-Land bietet eigenen Angaben zufolge wieder seine Aktion "Winterkinder" an. Das heißt: Wer im Winter Geburtstag hatte, während sich der Park im Winterschlaf befand, bekommt im Nachhinein freien Eintritt. Wer vom 6. November bis 15. Januar seinen Ehrentag hatte – egal welchen Alters –kann am 13. April oder wahlweise am 14. April gegen Vorlage des Ausweises ohne zu zahlen in den Park spazieren. Wer zwischen dem 16. Januar und dem 22. März Geburtstag hatten, braucht wahlweise am 20. oder 21. April an der Kasse nichts zahlen, heißt es in einer Pressemitteilung. Weitere Infos unter www.freizeit-land.de.
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