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Kitzingen: Freizeitland: Schmerzhafter Sprung aus der Kinderachterbahn vor Gericht

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Freizeitland: Schmerzhafter Sprung aus der Kinderachterbahn vor Gericht

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    Ein Unfall an einer Kinderachterbahn im Freizeitland Geiselwind (Archivbild) hatte ein gerichtliches Nachspiel.
    Ein Unfall an einer Kinderachterbahn im Freizeitland Geiselwind (Archivbild) hatte ein gerichtliches Nachspiel. Foto: Berthold Diem

    Da waren sich vor Gericht alle einig: Es hätte viel schlimmer enden können. Bei einem Unfall beim Anfahren einer Kinderachterbahn im Freizeitland Geiselwind hat sich im Juli 2021 eine 32-Jährige verletzt. Weil die Frau mit dem Sicherheitsbügel nicht zurecht kam, war sie mit ihrer fünfjährigen Tochter aus der fahrenden Gondel gesprungen. Beim Aufprall in zwei Meter Tiefe neben dem Fahrgeschäft hatte sie sich verschiedene Prellungen an der Hand, der Hüfte und dem Steißbein zugezogen. Die Tochter kam mit leichte Blessuren davon.

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