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Volkach: Geänderte Hallenbad-Öffnungszeiten in den Faschingsferien

Volkach

Geänderte Hallenbad-Öffnungszeiten in den Faschingsferien

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    Für den Besuch des Volkacher Hallenbades gilt ab sofort die 2G-Regelung. Somit ist der Zutritt für geimpfte und genesene Personen ohne einen zusätzlichen, tagesaktuellen negativen Schnelltest möglich. Dies teilt die Verwaltungsgemeinschaft Volkach mit.Besucherinnen und Besucher müssen  dem Badepersonal den Personalausweis sowie den erforderlichen Nachweise vorgelegt. Zudem gelten im Hallenbad die FFP-2-Maskenpflicht und die 1,5-Meter-Abstandsregelung.

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