Ab Sonntag, 3. April, entfallen die meisten der Corona-Beschränkungen. Der Bund hat nur noch Basisschutzmaßnahmen festgelegt, allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden empfohlen. Vor diesem Hintergrund gelten im Rahmen des Hausrechts und in Umsetzung der bundesrechtlichen Arbeitsschutzvorschriften für das Landratsamt Kitzingen folgende Regelungen ab Montag, 4. April, schreibt die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung.
Kitzingen