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Kitzingen: Geldstrafe: Händler unterschlägt Motorradzubehör

Kitzingen

Geldstrafe: Händler unterschlägt Motorradzubehör

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    Der Auspuff und das Hinterrad eines Motorrads. (Symbolbild)
    Der Auspuff und das Hinterrad eines Motorrads. (Symbolbild) Foto: Oliver Berg, dpa

    Second-Hand-Shops hat er betrieben und darin geförderte Bildungsmaßnahmen angeboten. Das Geschäftsmodell des Handelsfachwirts ist aus verschiedenen Gründen gescheitert. Jetzt saß der 48-Jährige wegen Unterschlagung vor dem Kitzinger Amtsgericht – und wurde verurteilt. 90 Tagessätze zu 15 Euro, also 1350 Euro muss er zahlen. Damit hat sich der Einspruch gegen einen Strafbefehl gelohnt. Der hatte 3600 Euro vorgesehen.

    "Unappetitlicher Eintrag" im Bundeszentralregister

    Weil der gescheiterte Unternehmer derzeit aber nur 555 Euro zur Verfügung hat, reduzierte das Gericht die Tagessatzhöhe von 40 auf 15 Euro. Die Zahl der Tagessätze blieb mit 90 gleich. "Mit den 90 Tagessätzen sind sie gut bedient", hatte das Gericht dem Mann klar gemacht. Auch mit Blick auf einen "unappetitlichen Eintrag" im Bundeszentralregister, bei dem es um eine größere Anzahl von Betrugsfällen ging. Der "dringenden Empfehlung", den Einspruch auf die Höhe des Tagessatzes zu beschränken, folgte der Angeklagte.

    Damit war auch der Sachverhalt rechtskräftig festgestellt. Der Betreiber eines Second-Hand-Shops hat in einer Anzeige gelesen, dass eine Kitzingerin Motorradzubehör verkaufen wollte. Er hat Kontakt zu ihr aufgenommen und angeboten, die Sachen mit einem Schätzwert von rund 800 Euro in seinem Laden zu verkaufen. Das war im Juli 2017, im April 2018 ist dann der Kontakt zur Verkäuferin abgebrochen worden. Der Mann hatte sich die Sachen angeeignet, also unterschlagen.

    Auf Wasserschaden folgt Kündigung des Mietvertrags

    Bevor der Einspruch beschränkt wurde, versuchten der Angeklagte und sein Anwalt die Sache zu erklären. Danach sei die Firma nach einer Forderung des Finanzamts im fünfstelligen Bereich in Schwierigkeiten geraten. Hinzu sei noch zu einem Wasserschaden im Lager des Shops gekommen und die Kündigung des Mietverhältnisses. Die Ware wanderte in ein Zwischenlager.

    Alles schön und gut, sagte die Richterin, aber: "Warum haben Sie Ihre Kunden nicht angerufen und gesagt, sie sollen ihr Zeug abholen?" Immerhin waren dafür zwischen dem Wasserschaden und der Verhandlung 15 Monate Zeit. "Kopf in den Sand stecken, ist der falsch Weg", sagte die Richterin. Alle Indizien deuten auf eine Unterschlagung hin, stellte das Gericht fest, das die Statistik zitierte: "Über 90 Prozent der Unterschlagungen passieren wegen einer Schlamperei." Das sah der Angeklagte dann auch wohl ein. Er stimmte zu, der Staatsanwalt ebenso. Die Sache ist damit rechtskräftig.

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