Es war ein Bild mit Licht und Schatten, das der Finanzreferent des Bayerischen Gemeindetags, Hans-Peter Mayer, in seinem gut anderthalbstündigen Vortrag in der Kreisversammlung des Verbands am Montag in Kitzingen zeichnete. Dabei ging er ebenso auf die Folgen der abgeschafften Straßenausbaubeiträge ein wie auf die Grundsteuerreform, den Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage, den Koalitionsvertrag der bayerischen Staatsregierung und weitere finanzielle Punkte.
Klar scheint: Die vorgesehene Pauschale vom Freistaat als Ersatz für die Straßenausbaubeiträge, in der Endstufe jährlich 150 Millionen Euro, wird den Wegfall nicht ausgleichen. Zumindest bei den Gemeinden, die Ausbaubeiträge erhoben haben. Wer keine entsprechende Satzung hatte, profitiert am Ende, denn auch diese Gemeinden erhalten den Ausgleich, was vor allem in Unterfranken nicht unbedingt für Freude sorgt. Problematisch ist auch der Ausgleich für "Härtefälle", also bereits vor der Abschaffung der Ausbaubeiträge begonnene und noch nicht abgerechnete Baumaßnahmen. Denn der "Härtefall" ist nicht definiert.
Gesamtpolitisch sei aber, so Mayer, die Abschaffung der Ausbaubeiträge ein fatales Signal an die Bürger: "Ihr habt keine Verantwortung mehr; der Staat wird für Euch sorgen", so der Referent, der das so ähnlich wie beim Streichen der Kita-Gebühren sieht. Zudem würden hier vom Freistaat 42 000 neue Stellen versprochen - alleine es fehlt das Personal.
Ein anderes Thema: 20 Millionen Euro pro Jahr für Bädersanierung aus dem Koalitionsvertrag klinge erst einmal gut. Bei genauerer Betrachtung aber ist das nicht viel Geld. Für ganz Unterfranken blieben rechnerisch gerade mal drei Millionen übrig. Bis da alle maroden Bäder einen vernünftigen Zuschuss erhalten haben, Mayer ging von einem landesweiten Bedarf von einer Milliarde Euro aus, seien sicher etliche bereits geschlossen.
Enge Grenzen gesetzt
Über 25 Jahre wurde eine Reform der Grundsteuer, einer wichtigen und vor allem steuerbaren Einnahmequelle der Gemeinden, ohne Ergebnis diskutiert. Nun hat das Verfassungsgericht entschieden und enge Grenzen für eine Neufassung gesetzt: Bis Ende 2025 muss ein neues Gesetz umgesetzt sein, was durchaus machbar wäre, könnten sich die Beteiligten auf ein neues Modell einigen. Hier sind aber noch Hürden zu überwinden.
Problematisch ist aber ein ganz anderer Termin des Gerichts: Bis Ende 2019 muss das neue Recht geschaffen sein - ansonsten kann keine Grundsteuer mehr erhoben werden.