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Landkreis Kitzingen: Gerichtsbeschluss: Sechs Monate nach Genesung gilt man als ungeimpft

Landkreis Kitzingen

Gerichtsbeschluss: Sechs Monate nach Genesung gilt man als ungeimpft

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    Ein Schild weist auf die 2G-Regeln hin. Sie müssen durch einen Nachweis überprüfbar sein.
    Ein Schild weist auf die 2G-Regeln hin. Sie müssen durch einen Nachweis überprüfbar sein. Foto: Federico Gambarini, dpa

    Wer eine Corona-Erkrankung überstanden hat, muss sie per PCR-Test bestätigen können, um als genesen zu gelten. Außerdem gilt dieser Nachweis lediglich für sechs Monate. Wer danach wieder in den Genuss von Erleichterungen bei Pandemie-Regelungen kommen will, muss sich impfen lassen. Das bestätigt nun ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg. 

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