Das Verhalten des Mannes: "hirnrissig" oder zumindest "sonderbar". So beurteilt es der Pflichtverteidiger. An einem Tag im November 2023 hatte sein 44-jähriger Mandant die von der Lebensgefährtin gerufenen Rettungskräfte der Wohnung verwiesen und ihnen Schläge angedroht. Dafür gab es einen Strafbefehl über 1050 Euro (70 Tagessätze zu 15 Euro). Und weil er dagegen Einspruch einlegte, landete die Sache vor dem Kitzinger Amtsgericht.
Kitzingen