Genau am Herleshof, wo im Dreieck zwischen Kolitzheim, Herlheim und Zeilitzheim bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Militärflugzeuge starteten und landeten, könnte bald wieder Flugbetrieb herrschen, allerdings ziviler und privater Art. Möglich wäre dies auf der als Start- und Landebahn benutzbaren Asphaltstraße, die 2012 für den alle zwei Jahre stattfindenden Feldtag der Firmen Fendt und Saaten-Union ausgebaut worden war, die größte Freiluft-Agrarmesse in Europa. Jedenfalls liegt inzwischen ein offizieller Antrag von Paul Graf von Schönborn aus Wiesentheid beim Luftamt Nordbayern vor, auf luftrechtliche Genehmigung gemäß dem Luftverkehrsgesetz zur Nutzung der Straße als „Sonderlandeplatz Herleshof“.
Der Sonderstart- und Landeplatz soll den eingereichten Unterlagen zufolge im Wesentlichen nur durch den Flugplatzinhaber für eigene fliegerische Zwecke genutzt werden. Die beantragte Genehmigung erstreckt sich deshalb auch nur auf einen nichtgewerblichen Flugbetrieb. Somit würde hier auf rund elf Hektar quasi der Privatflugplatz des Wiesentheider Grafen entstehen.
Den Antragsunterlagen zufolge, wird im Schnitt von einem Start und einer Landung alle 14 Tage ausgegangen, rund 50 Flugbewegungen im Jahr. Der Abstand zur nächsten schutzbedürftigen Wohnbebauung in der Kolitzheimer Neubausiedlung beträgt rund 1150 Meter.
Paul von Schönborn fliegt den Angaben zufolge eine einmotorige Propellermaschine des Typs Mooney M20. Die Leichtflugzeuge des US-Herstellers mit einem Maximalgewicht von 1,5 Tonnen gelten unter Piloten als zuverlässige, schnelle, effiziente und komfortable Reisemaschinen. Die Spannweite liegt bei elf, die Fahrwerksbreite bei knapp drei Metern.
Die Start- und Landebahn soll als 30 Meter breite Grasbahn mit dem befestigten, sprich erwähnten asphaltierten 6,50 Meter breiten Mittelstreifen ausgeführt werden. Der momentan unbefestigte Teil wird hierzu in der Höhe an die Asphaltbahn angeglichen und eingeebnet. Dadurch ist eine Nord-Süd-Richtung der Starts und Landungen vorgegeben, während dies normalerweise west-östlich geschieht, in der Hauptwindrichtung. So war es auch auf dem alten, militärisch genutzten Feldflugplatz. Der mit Dachreitern markierte Sicherheitsstreifen ist 685 Meter lang und 60 Meter breit, die Start- und Landebahn selbst 625 Meter lang und 30 Meter breit.
Als Hangar, also Flugzeughalle, soll die am nördlichen Ende der Start- und Landebahn stehende Feldscheune genutzt werden. Als Rollweg wird der in nördlicher Richtung weiterführende befestigte Wirtschaftsweg genutzt. Im Bereich des verrohrten Bachlaufes mit der Bordsteineinfassung und des hier angelegten Regenrückhaltebeckens muss die Geschwindigkeit aus Sicherheitsgründen gedrosselt werden. Die mit Schotterrasen befestigte Grünfläche vor der Scheune dient als Abstellplatz nach der Landung und vor dem Start. Eine Betankung des Flugzeuges auf dem Gelände des Herleshofes ist nicht erlaubt.
Nur bei Tag und guter Sicht
Starts und Landungen dürfen nur am Tag, bei guter Sicht und guten Windverhältnissen stattfinden. Dafür kann auf eine Bodenfunkstelle, sprich einen kleinen Tower, ebenso verzichtet werden wie auf die für Nachtbetrieb oder unzureichende Sicht erforderliche Markierung mit Lichtsignalen und optischen Anflughilfen.
Eine Auflage des Luftamtes besteht darin, dass stets eine Aufsichtsperson anwesend sein muss, um sicherzustellen, dass sich keine Personen, Tiere oder landwirtschaftlichen Maschinen im Bereich des Sicherheitsstreifens der Start- und Landebahn, der Rollkorridore sowie der angrenzenden Flächen befinden. Hierzu wird die Start- und Landebahn jedes Mal vorher abgefahren, anschließend gesperrt und obendrein an der Einmündung zur vorbeiführenden Kreisstraße als auch am anderen Ende in Höhe der Feldscheune mit Schranken gegen eine Benutzung durch Unbefugte gesichert. Im Norden und Süden der Start- und Landebahn werden Schilder „Achtung Flugbetrieb“ aufgestellt. Die Hochspannungsleitung am östlichen Rand des Gebiets liegt knapp außerhalb der Ein- und Abflugzone.
Den Feuerlöschdienst muss der Flugzeuginhaber bei Starts und Landungen selbst sicherstellen. Das Fahrzeug mit Handfeuerlöschern wird ebenfalls in der Scheune abgestellt.
Der Antrag und das Schreiben des Luftamtes Nordbayern liegen noch bis 21. November im Rathaus Kolitzheim aus. Bevor die Kommune Stellung bezieht und über den Antrag abstimmt, möchte sie aus der Bevölkerung eingehende Reaktionen abwarten, wurde in der Gemeinderatssitzung festgelegt. Stellungnahmen und Einwendungen können noch bis zwei Wochen nach der Auslegung, also bis zum 5. Dezember, bei der Gemeinde Kolitzheim vorgebracht werden.